Energie

Strompreise 2026: Was Verbraucher jetzt wissen sollten

Netzentgelte, Beschaffungskosten und Steuern bestimmen gemeinsam, was am Ende auf der Stromrechnung steht.

Strompreise 2026: Was Verbraucher jetzt wissen sollten

Wer seine Stromrechnung versteht und Tarife vergleicht, kann Preisbestandteile besser einordnen und mögliche Einsparpotenziale erkennen.

Anfang 2026 ist Strom für Neukund:innen spürbar günstiger geworden: Laut Bundesnetzagentur lag der durchschnittliche Neukundenpreis im Januar 2026 bei 34,9 Cent pro Kilowattstunde – gut sieben Prozent weniger als im Jahr zuvor. Wer allerdings seit Längerem im selben Vertrag oder in der Grundversorgung steckt, merkt davon oft wenig, denn die eigene Rechnung folgt eigenen Regeln, die sich nur teilweise mit den Marktpreisen decken.

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die sich unabhängig voneinander entwickeln. Wer die eigene Abrechnung wirklich verstehen will, kommt daher nicht darum herum, sie in ihre Einzelteile zu zerlegen – statt nur auf den Gesamtbetrag am Ende zu schauen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Strompreis besteht aus Beschaffung, Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben.
  • Nur der Beschaffungsanteil unterscheidet sich spürbar zwischen Anbietern.
  • Netzentgelte hängen vom Wohnort ab und sind 2026 in vielen Regionen gesunken.
  • Ein Tarifvergleich lohnt sich vor allem für Haushalte in der Grundversorgung.

Die drei Hauptbestandteile

Direkt zusammengefasst: Beschaffung, Netz und Staat – jeder Bestandteil folgt eigenen Regeln und entwickelt sich unabhängig von den anderen. Nach Marktbeobachtungen wie der BDEW-Strompreisanalyse entfallen auf einen typischen Haushaltstarif aktuell rund 41 Prozent auf Beschaffung und Vertrieb, etwa 25 Prozent auf Netzentgelte und knapp 34 Prozent auf Steuern, Abgaben und Umlagen.

  • Beschaffungs- und Vertriebskosten, die der jeweilige Anbieter kalkuliert.
  • Netzentgelte für Transport und Verteilung, die regional unterschiedlich ausfallen.
  • Steuern und Abgaben, die bundesweit einheitlich festgelegt werden.

Beschaffungs- und Vertriebskosten spiegeln wider, was ein Anbieter selbst am Großhandelsmarkt für Strom zahlt, zuzüglich seiner Marge – dieser Anteil bewegt sich mit den Energiepreisen und unterscheidet sich zwischen Anbietern und Tarifen am stärksten. Netzentgelte finanzieren Bau, Betrieb und Ausbau der Stromnetze; sie werden von der Bundesnetzagentur reguliert, aber von jedem der mehreren Hundert regionalen Verteilnetzbetreiber in Deutschland einzeln kalkuliert. Steuern und Abgaben – etwa Stromsteuer und Umsatzsteuer – sind bundesweit einheitlich und lassen sich als Verbraucher:in nicht beeinflussen.

Wie sich der Strompreis 2026 entwickelt hat

Für Neukund:innen ist Strom zu Jahresbeginn 2026 günstiger geworden: Der durchschnittliche Neukundenpreis lag laut Bundesnetzagentur im Januar 2026 bei 34,9 Cent pro Kilowattstunde – rund sieben Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Ein wesentlicher Grund dafür ist der gesunkene Großhandelspreis für Strom, der sich mit einiger Verzögerung in neuen Vertragsangeboten niederschlägt. Wer jedoch in einem älteren Vertrag oder in der Grundversorgung feststeckt, profitiert von dieser Entwicklung nicht automatisch – hier bewegen sich die Preise deutlich träger. Wie sich diese Entwicklung in die allgemeine Preisdynamik einordnet, beleuchtet unser Beitrag zur Inflation in Deutschland näher.

Auf mittlere Sicht wirken beim Strompreis mehrere Kräfte in unterschiedliche Richtungen. Sinkende oder steigende Großhandelspreise schlagen sich vergleichsweise schnell auf Neukundentarife nieder, weil Anbieter ihre Einkaufskosten laufend kalkulieren. Der fortlaufende Ausbau der Stromnetze für die Energiewende erzeugt dagegen eher langfristig steigenden Druck auf die Netzentgelte, auch wenn die Neuverteilung seit 2025 diesen Effekt regional abfedert. Für Verbraucher:innen bedeutet das vor allem: Der Beschaffungsanteil kann sich innerhalb weniger Monate deutlich bewegen, während sich Netzentgelte und Abgaben meist langsamer und planbarer verändern.

Wie sich Netzentgelte regional unterscheiden

Die Höhe der Netzentgelte hängt unter anderem davon ab, wie viel ein regionaler Netzbetreiber in den Ausbau und Unterhalt seiner Leitungen investieren muss. Aktuelle Übersichten veröffentlicht die Bundesnetzagentur regelmäßig in ihrem Monitoringbericht.

Seit 2025 werden die Netzentgelte bundesweit neu berechnet und gerechter verteilt: Überdurchschnittlich hohe Ausbaukosten in einzelnen Netzgebieten – etwa durch den starken Zubau von Wind- und Solaranlagen in ländlichen Regionen – werden seither stärker auf alle Netzgebiete umgelegt. Für 2026 kommt ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds hinzu, mit dem der Bund die Netzentgelte der vier großen Übertragungsnetzbetreiber gezielt senkt. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch macht das laut Bundesregierung im Schnitt rund 100 Euro im Jahr aus. Wie stark die Entlastung im Einzelfall ausfällt, hängt vom jeweiligen Verteilnetz, dem Verbrauch und weiteren Faktoren ab – bundesweit einheitliche Werte je Bundesland lassen sich derzeit nicht seriös beziffern, da die Netzbetreiber ihre konkreten Entgelte für 2026 erst sukzessive bis Mitte Oktober veröffentlichen.

Gut zu wissen

Die Netzentgelte machen üblicherweise etwa ein Viertel des Strompreises aus und lassen sich als Verbraucher:in nicht durch einen Anbieterwechsel beeinflussen – sie hängen ausschließlich vom Wohnort ab.

Was das für einen Beispielhaushalt bedeutet

Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden – ein für Zwei-Personen-Haushalte typischer Wert – zahlt bei einem Gesamtpreis von rund 37 Cent je Kilowattstunde etwa 1.295 Euro im Jahr. Allein der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten entlastet einen solchen Haushalt 2026 im Schnitt um rund 100 Euro – ohne dass sich am Verbrauch oder am gewählten Tarif überhaupt etwas ändert. Wer zusätzlich aus der Grundversorgung in einen günstigeren Vertragstarif wechselt, kann je nach Ausgangslage weitere spürbare Beträge sparen.

Bei einem größeren Haushalt fällt derselbe Effekt entsprechend stärker ins Gewicht. Eine vierköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von rund 4.500 Kilowattstunden zahlt beim selben Gesamtpreis von 37 Cent bereits etwa 1.665 Euro im Jahr. Da sich Netzentgelte weitgehend nach dem Verbrauch richten, dürfte die Entlastung durch den Bundeszuschuss bei diesem Haushalt entsprechend höher ausfallen als die rund 100 Euro im Beispiel oben – eine offizielle Zahl für diese Verbrauchsgröße liegt bislang jedoch nicht vor. Je höher der eigene Verbrauch, desto stärker wirkt sich also sowohl der Wohnort als auch ein möglicher Tarifwechsel auf die Jahresrechnung aus.

Wer ausschließlich auf den Grundversorgungstarif schaut, zahlt in den meisten Netzgebieten spürbar mehr als nötig.

Marktbeobachtung Energie, BlickSpektrum-Redaktion

Warum ein Anbieterwechsel sich lohnen kann

Da vor allem der Beschaffungsanteil zwischen Anbietern variiert, kann ein Vergleich bestehender Tarife spürbare Unterschiede offenlegen – insbesondere für Haushalte, die seit Längerem in der Grundversorgung sind. Laut Bundesnetzagentur wechselten 2025 rund 6,7 Millionen Haushalte ihren Stromanbieter und sparten dabei gemeinsam schätzungsweise 280 Millionen Euro; das durchschnittliche Einsparpotenzial durch einen Wechsel liegt nach Berechnungen der Behörde bei rund 95 Euro im Jahr. Bei Haushalten, die lange in einem teuren Tarif oder der Grundversorgung feststecken, kann die tatsächliche Differenz deutlich höher ausfallen. Wer zusätzlich prüfen möchte, wie sich die eigene Energiekostenstruktur im Jahresverlauf entwickelt, findet weiterführende Einordnungen in unserer Rubrik Energie.

Verbraucherzentralen empfehlen beim Vergleich auf drei Punkte zu achten: eine Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten, eine Kündigungsfrist von nicht mehr als sechs Wochen sowie eine Preisgarantie, die möglichst den gesamten Tarif und nicht nur den Beschaffungsanteil absichert. Denn eine reine Energiepreisgarantie schützt zwar vor steigenden Einkaufspreisen, lässt Netzentgelte und andere Bestandteile aber weiterhin frei steigen. Ein Vergleich lohnt sich zudem nicht nur einmalig: Spätestens nach jeder Preiserhöhung des eigenen Anbieters ist ein neuer Blick auf den Markt sinnvoll – wie ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung konkret funktioniert, erklären wir in unserem Beitrag zur Sonderkündigung bei Preiserhöhung. Der Wechsel selbst ist dabei unkompliziert: Es entstehen keine Wechselkosten, die Versorgung wird nicht unterbrochen, und den administrativen Teil – etwa die Kündigung beim alten Anbieter – übernimmt in der Regel der neue Versorger.

ModellPreisbindungTypisches Merkmal
Grundversorgungkeinemeist teuerster Standardtarif
ErsatzversorgungkeineÜbergangslösung, zeitlich begrenzt
Vertragstarif12–24 Monate üblichoft günstiger, an Laufzeit gebunden

Drei praktische Schritte zur eigenen Stromrechnung

  1. Jahresabrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch abgleichen, nicht nur mit dem monatlichen Abschlag.
  2. Tarif mindestens einmal jährlich vergleichen – insbesondere nach jeder Preiserhöhung.
  3. Bei einem Vertragsabschluss auf Laufzeit, Kündigungsfrist und Umfang der Preisgarantie achten.

Fazit

Wer die eigene Stromrechnung nach ihren Bestandteilen liest, erkennt schnell, an welcher Stellschraube sich tatsächlich drehen lässt: Nur der Beschaffungsanteil lässt sich durch einen Tarifwechsel beeinflussen, Netzentgelte und Steuern nicht. 2026 lohnt sich der Blick auf den eigenen Vertrag besonders, weil Neukundenpreise spürbar gesunken sind, während viele Bestandstarife und die Grundversorgung davon bislang kaum profitiert haben. Ein Tarifvergleich ersetzt dabei keine Einzelfallprüfung, liefert aber in den meisten Fällen eine solide erste Orientierung.