Elterngeld lässt sich erst stellen, wenn das Kind bereits geboren ist – wer die nötigen Nachweise aber schon vorher zusammensucht, verschenkt keine Zeit und keine rückwirkenden Monate. Denn Elterngeld wird maximal drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt: Wer zu spät oder unvollständig einreicht, bekommt frühere Monate oft nicht mehr nachträglich ausgezahlt.
Dieser Beitrag zeigt, welche Unterlagen für den Elterngeldantrag tatsächlich gebraucht werden, welche Nachweise je nach Situation zusätzlich nötig sein können und welche Dokumente in der Praxis am häufigsten fehlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflichtangaben sind vor allem Geburtsurkunde, Ausweisdokument und Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate.
- Je nach Erwerbssituation kommen weitere Nachweise hinzu, etwa Steuerbescheide bei Selbstständigkeit oder Bescheinigungen zum Mutterschaftsgeld.
- Elterngeld wird maximal drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt – eine frühzeitig vorbereitete Unterlagenmappe verhindert Verzögerungen.
- Zuständig sind die Elterngeldstellen der Bundesländer, die teils unterschiedliche Formulare und Anforderungen haben.
- In den meisten Bundesländern ist eine digitale Antragstellung über ElterngeldDigital möglich.
Welche Unterlagen für den Elterngeldantrag wirklich nötig sind
Ein kleiner Kern an Unterlagen wird in praktisch jedem Fall verlangt, weitere Nachweise kommen je nach Erwerbssituation der Eltern hinzu. Die folgende Übersicht ordnet ein, was verpflichtend ist und was fallabhängig gebraucht wird.
| Dokument | Status | Warum es gebraucht wird |
|---|---|---|
| Geburtsurkunde des Kindes | Pflicht | Nachweis von Geburt und Elternschaft |
| Ausweisdokument der antragstellenden Person | Pflicht | Identitätsnachweis |
| Einkommensnachweise der letzten 12 Monate | Pflicht | Grundlage für die Berechnung der Elterngeldhöhe |
| Bescheinigung über Mutterschaftsgeld | Je nach Fall | Wird auf das Elterngeld angerechnet |
| Steuerbescheid bei Selbstständigkeit | Je nach Fall | Ersetzt Gehaltsabrechnungen |
| Nachweis zu Elternzeit oder Arbeitszeit | Je nach Fall | Relevant für ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus |
Persönliche Dokumente: Geburtsurkunde und Ausweis
Geburtsurkunde speziell für das Elterngeld
Bei der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamt üblicherweise mehrere gebührenfreie Geburtsurkunden für bestimmte Zwecke aus, darunter eine Ausfertigung eigens zur Vorlage bei der Elterngeldstelle. Diese unterscheidet sich von der kostenpflichtigen internationalen Geburtsurkunde, die etwa für Reisepässe benötigt wird. Liegt die Geburtsurkunde beim Einreichen des Antrags noch nicht vor, kann der Antrag in der Regel trotzdem gestellt und die Urkunde nachgereicht werden – die Bearbeitung beginnt jedoch meist erst mit vollständigen Unterlagen.
Ausweisdokument
Für den Antrag wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person benötigt, in der Regel als Kopie. Bei gemeinsamer Antragstellung beider Eltern verlangen manche Elterngeldstellen auch vom zweiten Elternteil ein Ausweisdokument, da der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss, wenn beide Elterngeld beziehen möchten.
Nachweise zu Einkommen und Beschäftigung
Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt, weshalb die Einkommensnachweise zu den wichtigsten und zugleich fehleranfälligsten Unterlagen zählen.
Angestellte: Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate
Mütter reichen laut Familienportal des Bundes die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes ein, Väter die Abrechnungen der zwölf Monate vor der Geburt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni werden bei der Berechnung unterschiedlich behandelt als das laufende Gehalt – im Zweifel lohnt sich hierzu eine Rückfrage bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Selbstständige: Steuerbescheid statt Gehaltsabrechnungen
Wer vor der Geburt selbstständig war, weist das Einkommen in der Regel über den letzten Steuerbescheid nach, nicht über monatliche Abrechnungen. Da sich die Bearbeitung dadurch anders gestaltet als bei Angestellten, lohnt sich hier eine frühzeitige Abstimmung mit der Elterngeldstelle über exakt benötigte Nachweise.
Beamtinnen, Beamte und privat Krankenversicherte
Für Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten tritt an die Stelle der Gehaltsabrechnung meist ein Nachweis der Bezüge während des Mutterschutzes. Privat krankenversicherte Mütter legen stattdessen eine Bescheinigung ihrer Versicherung über das gezahlte Krankengeld während des Mutterschutzes vor.
Bescheinigungen zu Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
Wer während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie einen Arbeitgeberzuschuss dazu erhalten hat, muss beides nachweisen, da diese Leistungen auf das Elterngeld für die betroffenen Monate angerechnet werden. Der Arbeitgeber stellt hierzu üblicherweise eine gesonderte Bescheinigung aus. Fehlt dieser Nachweis, kann die Elterngeldstelle die entsprechenden Monate nicht abschließend berechnen.
Welche Unterlagen häufig vergessen werden
- Die Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss wird oft vergessen, weil sie separat beim Arbeitgeber angefordert werden muss.
- Bei selbstständig Tätigen fehlt teils der aktuelle Steuerbescheid, wenn er zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegt.
- Unterschriften beider Elternteile fehlen, wenn beide Elterngeld beziehen möchten, aber nur eine Person das Formular ausfüllt.
- Nachweise zu Nebeneinkünften oder Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs werden erst nachträglich verlangt, wenn sie zu Beginn nicht mit angegeben wurden.
Original oder Kopie: Was in der Regel genügt
Die Geburtsurkunde wird üblicherweise im Original verlangt, während Ausweisdokumente, Gehaltsabrechnungen und Bescheinigungen in der Regel als Kopie ausreichen. Da die Elterngeldstellen von den Bundesländern organisiert werden und ihre Vorgaben im Detail unterschiedlich handhaben können, lohnt sich bei Unsicherheit ein kurzer Blick auf die Hinweise der jeweils zuständigen Stelle, bevor Unterlagen postalisch verschickt werden.
Welche Dokumente je nach Fall zusätzlich erforderlich sein können
Neben den Kerndokumenten verlangen Elterngeldstellen in bestimmten Konstellationen weitere Nachweise. Bei Mehrlingsgeburten etwa sind Geburtsurkunden für jedes Kind einzureichen, bei getrennt lebenden Eltern kann ein Nachweis über das überwiegende Betreuungsverhältnis nötig werden, und wer während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitet oder ElterngeldPlus beziehungsweise den Partnerschaftsbonus beantragt, muss zusätzlich eine Bescheinigung der Arbeitszeit oder eine Einkommensprognose vorlegen. Bei einem Wohnsitzwechsel während der Schwangerschaft oder bei Einkünften aus dem Ausland können weitere Einzelfallprüfungen erforderlich sein.
So bereiten Sie die Unterlagen sinnvoll vor
Sinnvoll ist es, bereits während der Schwangerschaft eine Mappe mit den planbaren Unterlagen anzulegen: Ausweiskopien, die letzten Gehaltsabrechnungen sowie – bei Selbstständigkeit – den aktuellsten Steuerbescheid. Nach der Geburt fehlen dann nur noch die Geburtsurkunde und die Bescheinigungen zum Mutterschaftsgeld, die ohnehin erst nach der Geburt ausgestellt werden können. In vielen Bundesländern lässt sich der Antrag über das Portal ElterngeldDigital online stellen; einige benötigte Nachweise können dabei direkt hochgeladen statt postalisch verschickt werden, was die Bearbeitung beschleunigen kann. Wie unterschiedlich digitale Verwaltungsangebote zwischen Behörden in Deutschland bislang ausgebaut sind, zeigt sich exemplarisch am langsamen Fortschritt der digitalen Verwaltung in anderen Bereichen.
Checkliste vor dem Elterngeldantrag
Checkliste: Unterlagen für den Elterngeldantrag
Pflicht in jedem Fall:
- Geburtsurkunde des Kindes (Original, Ausfertigung für das Elterngeld)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate oder letzter Steuerbescheid bei Selbstständigkeit
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular der zuständigen Elterngeldstelle
Je nach Fall zusätzlich:
- Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
- Nachweis der Bezüge während des Mutterschutzes bei Beamtinnen und Beamten
- Krankengeld-Bescheinigung bei privater Krankenversicherung
- Nachweis der Arbeitszeit bei Teilzeittätigkeit, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus
- Zusätzliche Geburtsurkunden bei Mehrlingsgeburten
- Nachweis zum Betreuungsverhältnis bei getrennt lebenden Eltern
Wann sich zusätzliche Beratung lohnt
Bei unklaren Einkommensverhältnissen, etwa durch Selbstständigkeit, Mischeinkünfte oder einen Arbeitgeberwechsel kurz vor der Geburt, lohnt sich eine direkte Rückfrage bei der zuständigen Elterngeldstelle, bevor der Antrag eingereicht wird. Auch Verbraucherzentralen bieten Beratung zum Elterngeld an, etwa wenn die geplante Aufteilung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zwischen beiden Elternteilen unklar ist. Diese individuelle Planung kann dieser Beitrag nicht ersetzen, da sie stark vom Einzelfall abhängt.
Fazit
Der harte Kern der benötigten Unterlagen für den Elterngeldantrag ist überschaubar: Geburtsurkunde, Ausweisdokument und Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate. Je nach Erwerbssituation kommen jedoch weitere Nachweise hinzu, die sich zum Teil erst nach der Geburt beschaffen lassen. Wer die planbaren Unterlagen bereits während der Schwangerschaft zusammenstellt, vermeidet die häufigsten Verzögerungen – und damit auch den Verlust rückwirkender Monate, für die es keine Nachzahlung mehr gibt.