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Altersvorsorge verstehen: Die wichtigsten Bausteine im Überblick

Gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge unterscheiden sich deutlich in Flexibilität, Förderung und Risiko.

Altersvorsorge verstehen: Die wichtigsten Bausteine im Überblick

Gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge bilden unterschiedliche Bausteine für die finanzielle Absicherung im Alter.

Wer heute mit der Altersvorsorge beginnt, trifft auf ein System im Umbruch: Während die gesetzliche Rente seit Jahren stabil bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent liegt, wird gerade eines der bekanntesten privaten Vorsorgeprodukte abgelöst – die Riester-Rente. Der Bundestag hat die Reform Ende März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte im Mai zu.

Dieser Beitrag ordnet ein, wie die wichtigsten Bausteine der Altersvorsorge – gesetzliche Rente, betriebliche und private Vorsorge – tatsächlich funktionieren, was sich 2026 und 2027 ändert und worauf es bei einer sinnvollen Kombination ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 im neunten Jahr in Folge bei 18,6 Prozent.
  • Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge; der Arbeitgeber muss dabei unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von 15 Prozent leisten.
  • Ab 2027 lassen sich keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen – bestehende Verträge laufen unverändert weiter.
  • Nachfolger ist das neue Altersvorsorgedepot mit Aktien- und ETF-Sparplänen sowie gedeckelten Kosten.
  • Eine Kombination mehrerer Säulen gilt als robuster als die alleinige Abhängigkeit von einer Quelle.

Die drei Säulen der Altersvorsorge im Überblick

Die deutsche Altersvorsorge basiert traditionell auf drei unterschiedlich organisierten Bausteinen: einer staatlichen Pflichtversicherung, einer meist arbeitgebergestützten betrieblichen Vorsorge und einer eigenverantwortlichen privaten Vorsorge. Sie unterscheiden sich deutlich darin, wer einzahlt, wie viel Gestaltungsspielraum besteht und wie stark der Staat sie fördert.

SäuleTrägerFlexibilitätFörderung
Gesetzliche RenteDeutsche Rentenversicherunggering, Pflichtbeiträgekeine individuelle Förderung
Betriebliche VorsorgeArbeitgeber/externe VersorgungsträgermittelArbeitgeberzuschuss, Steuer-/SV-Vorteile
Private Vorsorgefrei gewählter Anbieterhochje nach Produkt unterschiedlich

Gesetzliche Rentenversicherung: Die Basis für die meisten

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten Arbeitnehmer:innen verpflichtend und wird umlagefinanziert: Die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen finanzieren direkt die laufenden Renten, statt individuell angespart zu werden. Der Beitragssatz liegt laut Deutscher Rentenversicherung auch 2026 unverändert bei 18,6 Prozent des Bruttolohns – im neunten Jahr in Folge stabil – und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in getragen, also 9,3 Prozent pro Seite.

Wie die Beiträge berechnet werden

Beiträge fallen nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze an, der Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2026 bei 8.450 Euro brutto im Monat – Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Für Beschäftigte in der knappschaftlichen Rentenversicherung, etwa im Bergbau, gelten mit 24,7 Prozent Beitragssatz und einer höheren Bemessungsgrenze eigene Regeln.

Wann der Rentenbeginn möglich ist

Die Regelaltersgrenze wird seit mehreren Jahren schrittweise angehoben und erreicht 2031 einheitlich 67 Jahre. Für den Geburtsjahrgang 1964 und jünger gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren bereits vollständig; frühere Jahrgänge können je nach Geburtsjahr schon etwas früher regulär in Rente gehen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich, in der Regel jedoch mit dauerhaften Abschlägen verbunden. Wer wissen möchte, mit welcher gesetzlichen Rente aktuell realistisch zu rechnen ist, erhält ab dem 27. Lebensjahr und mindestens fünf Beitragsjahren in der Regel jährlich eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung mit dem bisher erworbenen Anspruch und einer Hochrechnung; ab 55 Jahren wird sie durch eine ausführlichere Rentenauskunft im Dreijahresrhythmus ersetzt.

Betriebliche Altersvorsorge: Vom Gehalt in die Zukunft sparen

Das Recht auf Entgeltumwandlung

Nach § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Der Arbeitgeber muss dabei einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags leisten – allerdings nur insoweit, wie er durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Zuschusspflicht gilt seit 2019 für neue Vereinbarungen und seit 2022 auch für ältere Verträge.

Die fünf Durchführungswege

Betriebliche Altersvorsorge kann über fünf unterschiedliche Wege organisiert werden: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Welcher Weg im Einzelfall gewählt wird, entscheidet meist der Arbeitgeber; für Beschäftigte relevant ist vor allem, wie die spätere Auszahlung erfolgt und wie die Leistung im Fall eines Arbeitgeberwechsels mitgenommen werden kann.

Gut zu wissen

Entgeltumwandlung reduziert zwar die Steuer- und Sozialversicherungslast während der Ansparphase, verringert aber gleichzeitig das beitragspflichtige Einkommen – und damit auch den späteren Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach persönlicher Situation lohnt sich ein Vergleich, bevor ein hoher Anteil des Gehalts umgewandelt wird.

Private Vorsorge: Zwischen Förderung und Eigenverantwortung

Riester-Rente: Auslaufmodell mit Übergangsfrist

Die Riester-Rente fördert Sparbeiträge bislang über eine Grundzulage von 175 Euro im Jahr sowie eine Kinderzulage, die je nach Geburtsjahr des Kindes 185 oder 300 Euro beträgt. Diese Förderung gilt für bestehende Verträge unverändert weiter. Ab dem 1. Januar 2027 lassen sich jedoch keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen – der Bundestag beschloss die entsprechende Reform am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu.

An die Stelle der Riester-Rente tritt ab 2027 das sogenannte Altersvorsorgedepot: ein Sparplan auf Aktien- und ETF-Basis mit gedeckelten Kosten – beim geplanten Standardprodukt maximal 1,0 Prozent – sowie einer neuen Förderstruktur, bei der zusätzlich zu den eigenen Beiträgen ein staatlicher Zuschuss gezahlt wird. Auch Selbstständige sollen erstmals regulär Zugang zur geförderten privaten Altersvorsorge erhalten.

Basisrente (Rürup): Steuervorteil ohne Förderzulage

Anders als die Riester-Rente funktioniert die Basisrente, häufig auch Rürup-Rente genannt, ausschließlich über einen steuerlichen Sonderausgabenabzug statt über Zulagen. Seit 2023 lassen sich Beiträge zur Basisrente vollständig, also zu 100 Prozent, als Sonderausgaben geltend machen. Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei rund 30.826 Euro für Alleinstehende und rund 61.652 Euro für zusammenveranlagte Paare – abgeleitet aus der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung. Die Basisrente eignet sich insbesondere für Selbstständige, die keinen Zugang zur gesetzlichen oder betrieblichen Vorsorge haben.

Warum eine Kombination der Säulen sinnvoll ist

Da jede Säule unterschiedlich auf wirtschaftliche Entwicklungen reagiert – die gesetzliche Rente etwa auf demografische Veränderungen, private Vorsorge auf Kapitalmarktschwankungen, und alle drei Bausteine über Jahrzehnte hinweg auch auf die Inflation, die die Kaufkraft künftiger Auszahlungen schmälert –, gilt eine Kombination mehrerer Bausteine allgemein als robuster als die alleinige Abhängigkeit von einer einzigen Quelle. Welche Gewichtung sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen Erwerbssituation ab: Angestellte mit Zugang zu einem großzügigen Arbeitgeberzuschuss sind anders aufgestellt als Selbstständige, die auf private Lösungen angewiesen sind. Ein angestellter Berufseinsteiger etwa profitiert zunächst vor allem von der gesetzlichen Pflichtversicherung und einem möglichen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Vorsorge, während Selbstständige ohne diese beiden Bausteine stärker auf die Basisrente oder das künftige Altersvorsorgedepot angewiesen sind, um überhaupt eine geförderte Altersvorsorge aufzubauen.

Typische Missverständnisse bei der Altersvorsorge

  • Die gesetzliche Rente wird individuell angespart – tatsächlich handelt es sich um ein Umlagesystem ohne persönliches Kapitalkonto.
  • Entgeltumwandlung ist für Beschäftigte immer kostenlos – tatsächlich sinkt dadurch das beitragspflichtige Einkommen und potenziell der spätere gesetzliche Rentenanspruch.
  • Bestehende Riester-Verträge werden durch die Reform automatisch beendet – tatsächlich laufen sie unverändert weiter, nur Neuabschlüsse sind ab 2027 ausgeschlossen.
  • Die Basisrente eignet sich für alle gleichermaßen – tatsächlich lohnt sie sich vor allem bei hoher individueller Steuerlast, etwa bei Selbstständigen mit entsprechendem Einkommen.
  • Mehr eingezahlte Beiträge bedeuten automatisch eine proportional höhere Rente – tatsächlich hängt die Höhe der gesetzlichen Rente von mehreren Faktoren ab, unter anderem vom Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten im jeweiligen Jahr.

Fazit

Die drei Säulen der Altersvorsorge funktionieren nach grundlegend unterschiedlichen Prinzipien – von der umlagefinanzierten Pflichtversicherung über die arbeitgebergestützte betriebliche Vorsorge bis zur eigenverantwortlichen privaten Vorsorge, die sich mit der Ablösung der Riester-Rente 2027 spürbar verändert. Wer die Unterschiede kennt, kann realistischer einschätzen, welche Kombination zur eigenen Erwerbssituation passt – eine pauschale Empfehlung gibt es angesichts der unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen nicht.